Diese Erklärung gilt für die Website und die Web-Anwendung von bietmir und wird nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der zugehörigen Verordnung (BFSGV) bereitgestellt.
Diese Erklärung bezieht sich auf sämtliche unter bietmir.de, bietmir.com, bietmir.global und bietmir.store erreichbaren Seiten und Funktionen von bietmir, einschließlich des angemeldeten Bereichs und des Bezahlvorgangs.
Maßstab sind die Anforderungen der Norm EN 301 549 und damit die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
„Teilweise vereinbar“ bedeutet: Die Anforderungen werden überwiegend erfüllt, einzelne Bereiche jedoch noch nicht vollständig. Diese sind unten benannt. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bislang nicht stattgefunden; das ist hier offen gesagt, weil eine behauptete vollständige Konformität ohne externe Prüfung nicht belastbar wäre.
Die folgenden Bereiche erfüllen die Anforderungen noch nicht vollständig:
Wir arbeiten an diesen Punkten weiter. Alternativtexte und Live-Regionen sind für die nächste Ausbaustufe vorgesehen.
Die Erklärung wird bei jeder wesentlichen Änderung der Anwendung überprüft, mindestens jedoch einmal jährlich.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich; wir antworten innerhalb eines Monats.
Beschreiben Sie die betroffene Seite, das verwendete Gerät und – falls vorhanden – die eingesetzte Hilfstechnologie. Das hilft, das Problem nachzustellen.
Erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Verbraucherinnen und Verbraucher können außerdem nach § 21 BFSG beantragen, dass die Marktüberwachungsbehörde tätig wird, wenn eine Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt.
Stand: